Störfallverordnung | Bioenergie Ambergau

Störfallverordnung

Informationen der Öffentlichkeit nach § 8 Störfallverordnung (StörfallV)

Name und Anschrift des Betriebs

Firma

Bioenergie Ambergau GmbH & Co. KG
c/o Geschäftsführer Andreas Lindenberg
Triftstr. 9
31188 Holle

Tel. +49 (05062) 963 5799

Geschäftsführer

Herr Andreas Lindenberg

Anschrift des Betriebsbereiches, Biogasanlagenstandort

Im Nördernfeld 22
31167 Bockenem

Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften der StörfallV unterliegt bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde

Der genannte Betriebsbereich unterliegt den Vorschriften der StörfallV als Betriebsbereich der unteren Klasse. Wir haben der zuständigen Behörde, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Goslarsche Straße 3, 31134 Hildesheim, die Anzeige nach § 7 Absatz 1 der Störfallverordnung vorgelegt und sie wird über jede störfallrelevante Änderung informiert. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde für die Anlage ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß § 8 StörfallV erstellt.

Tätigkeiten im Betriebsbereich

In der Biogasanlage werden nachwachsende Rohstoffe und tierische Nebenprodukte (Gülle und Mist) zu Biogas vergoren. In den geschlossenen Behältern werden die eingesetzten Stoffe unter Licht- und Luftausschluss von Mikroorganismen vergoren. Von der Biomasse bleibt nach der Vergärung durch die Mikroorganismen der Gärrest übrig. Dieser wird als hochwertiger Dünger auf die Felder ausgebracht. Während der Vergärung entsteht Biogas als Abfallprodukt und wird in den Gaslagern zwischengespeichert. Das Biogas wird in Blockheizkraftwerken zur elektrischem Strom und Wärme verwertet. Aufgrund des Gesamtinhalts an Biogas in den Speichern unterliegt der Betriebsbereich den Grundpflichten der StörfallV

Bezeichnung der Stoffe im Betriebsbereich

Biogas ist ein entzündbares, farbloses, je nach Zusammensetzung auch stechend riechendes unlösliches Gas. Biogas besteht neben Methan (ca. 52 %) vor allem aus Kohlenstoffdioxid (ca. 46 %) und einem kleinen Teil Schwefelwasserstoff, sowie Spuren von Ammoniak, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid. Es ist in Nr. 1.2.2 des Anhangs 1 der StörfallV aufgelistet

Gefahrenhinweise

Unterrichtung der betroffenen Nachbarn und der Bevölkerung für das Verhalten im Falle eines Störfalls Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Nachbarn hat beim Betrieb unserer Biogasanlage oberste Priorität. Dieses spiegelt sich in unserem ausführlichen Störfallkonzept wider, das durch interne und externe Fachkräfte regelmäßig überprüft und kontrolliert wird. Darin wurden getroffene Maßnahmen beschrieben, um Störfälle zu verhindern. Über eine kontinuierliche Mess- und Regeltechnik werden die Betriebszustände kontinuierlich überwacht.

Das Biogas wird durch die Verbrennungseinrichtungen (Motoren und /oder Gasfackel) kontinuierlich und geregelt verbraucht. Ein Austritt des Gases ist selten bis unwahrscheinlich.

Mit diesen Informationen möchten wir nun Sie als Nachbarn über das richtige Verhalten im Störfall informieren. Trotz aller denkbaren Sicherheitsvorkehrungen kann dieser nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sollte es zu einem Störfall kommen, kann aus dieser Anlage Methan austreten. Methan ist ein entzündbares Gas, welches in Verbindung mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden kann. Dieses kann zum Beispiel durch einen Funken entzündet werden und explodieren.

Im tatsächlichen Störfall werden Sie über Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei informiert. Informationen erhalten Sie über Feuerwehr (Rufnummer: 112), Polizei (Rufnummer: 110), Stadt-/Gemeindeverwaltung oder den Betreiber (Rufnummer am Tor)

Folgendes Verhalten sollte bei einem Störfall beachtet werden:

Weitergehende Informationen, Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung

Die Biogasanlage wird gem. § 16 StörfallV regelmäßig durch die zuständige Behörde überwacht. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der der zuständigen Behörde fand am 28.08.2020 statt. Ausführlichere Informationen zur Besichtigung oder zum Überwachungsplan der Behörden zum Schutz der öffentlichen und privaten Belange können Sie bei der zuständigen Behörde einholen:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Goslarsche Straße 3, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 163–0

Allgemeine Informationen erhalten Sie beim Niedersächsischen Umweltministerium.